Berlin/Bonn-Gesetz

Berlin/Bonn-Gesetz
Berlin/Bọnn-Gesetz,
 
Bundesgesetz vom 26. 4. 1994 zur Umsetzung des Beschlusses des Deutschen Bundestages vom 20. 6. 1991 über die Vollendung der Einheit Deutschlands. Zweck des Gesetzes ist es, Grundsätze für die Verlagerung der Verfassungsorgane Bundestag und Bundesregierung in die Bundeshauptstadt Berlin zu bestimmen sowie die Wahrnehmung von Regierungstätigkeiten in der Bundeshauptstadt Berlin und in der Bundesstadt Bonn zu sichern und einen Ausgleich für die Region Bonn zu gewährleisten. Bonn erhielt durch das Gesetz die offizielle Bezeichnung Bundesstadt, um die Rolle Bonns im föderalen System der Bundesrepublik Deutschland kenntlich zu machen. Mit der Aufteilung von Regierungsfunktionen, Ministerien und Einrichtungen des Bundes auf Berlin und Bonn sollen die föderalen Traditionen Deutschlands gefestigt werden, und es soll zentralistischen Tendenzen entgegengewirkt werden. Der Bundeskanzler bestimmt, welche Bundesministerien nach dem Umzug der Bundesregierung nach Berlin ihren Sitz in der Bundesstadt Bonn behalten. Folgende Einrichtungen des Bundes werden künftig ihren Sitz in Bonn haben: Bundeskartellamt, Bundesversicherungsamt, Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen, Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen, Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung, Bundesrechnungshof, Bundesinstitut für Berufsbildung, Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte, Zentralstelle Postbank, Zentralstelle für Arbeitsvermittlung.

Universal-Lexikon. 2012.

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